Wozu benötige ich eine Zahnzusatzversicherung?
Zahnersatz wird von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) meist nur zu 50 Prozent übernommen. Nach vielen Jahren geführter Vorsorgeuntersuchungen und das abstempeln von Bonusheften kann der Erstattungssatz auf 65 Prozent ansteigen. Allerdings gilt die erhöhte Erstattung nur für Regelleistungen. Hochwertiger Zahnersatz wird jedoch privatärztlich abgerechnet und die GKV übernimmt nur den Anteil gleichwertiger Regelleistungen.
Hier ein Beispiel:
Ein Backenzahn ist irreparabel zerstört und muss entfern werden. Zur Schließung der Lücke schlägt der Zahnarzt eine hochwertige Kunststoffbrücke nebst Verblendung vor. Die aufgeführten Kosten im Heil- und Kostenplan belaufen sich auf 1300,- Euro. Die gesetzliche Kasse sieht für eine solche Behandlung jedoch nur einen Festzuschuss von 319,77 Euro (Stand 01.01.2015) ohne Boni vor. Die Restkosten von 980,23 Euro muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen.
Ziel der Zahnzusatzversicherung ist, diesen Eigenanteil zu reduzieren.
Besteht in dem vorangegangenen Fall eine Zahnzusatzversicherung, die 85 % des Rechnungsbetrages übernimmt, würde die Abrechnung wie folgt aussehen:
- Gesamtkosten 1300,- Euro
- GKV- Anteil 320,- Euro
- Restkosten 980,- Euro
- Zusatzversicherung 785,- Euro
- Eigenanteil 195,- Euro
Ein sehr guter Tarif übernimmt also den Großteil der Kosten für hochwertigen Zahnersatz. Zu beachten ist, dass der Erstattungssatz der privaten Zusatzversicherung die Maximalerstattung inklusive GKV-Leistung darstellt. Nicht den prozentualen Übernahmesatz des Eigenanteils.
Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen dabei die geeignete Lösung zu finden und erstellen Ihnen Rentenhochrechnungen und Konzepte um bestehende Lücken zu erkennen und im zweiten Schritt zu schließen.
Welche Leistungen sollte ein sehr guter Zahnersatztarif beinhalten?
- kein Labor- und Materialkostenverzeichnis
- Erstattung über die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte)
- Keine Begrenzung der Inlays auf Anzahl, Euro/Stück oder Kiefer
- Keine Summenbegrenzung bei Unfall
Neben dem reinen Zahnersatz, erstattet die private Versicherung auch Kosten für Zahnbehandlung- und Prophylaxe sowie kieferorthopädische Behandlungen. Letzteres ist in den meisten Tarifen auf das 18. Lebensjahr beschränkt.
Was muss ich beim Abschluss eines Vertrages beachten?
Generell gilt bei Zahnzusatztarifen eine besondere Wartezeit von 8 Monaten. Diese können bei manchen Gesellschaften entfallen, wenn ein zahnärztlicher Befundbericht mit dem Antrag eingereicht wird. In diesem Befundbericht trägt der Zahnarzt den aktuellen Gebissstatus ein. Welche Zähne fehlen, welche sind verplombt oder ersetzt und welche sind mit Kronen und Brücken ergänzt. Darüber hinaus bestätigt der Zahnarzt, dass aktuell keine Behandlungen angeraten oder geplant sind.
Sind die Zähne bei Antragstellung weitestgehend in Ordnung, müssen nur die allgemeinen Fragen zum Zahnzustand beantwortet werden. Die besondere Wartezeit entfällt dann meist bei unfallbedingten Behandlungen.
Gerne vergleichen wir mit Ihnen, welche Tarife für Sie infrage kommen würden und unter welchen Voraussetzungen ein Abschluss möglich ist. Rufen Sie uns dazu einfach an, nutzen das Kontaktformular oder schreiben eine E-Mail.