Eine stationäre Zusatzversicherung ergänzt die gesetzlichen Regelleistungen um Wahlleistungen und trägt die Differenzkosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Darüber hinaus wird die Behandlung durch einen Facharzt erstattet. Entscheidend ist dabei der Abrechnungssatz anhand der Gebührenordnung für Ärzte. Gute Tarife erstatten Kosten, die über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOZ) hinaus abgerechnet werden. Dies kommt bei Eingriffen und Therapien mit erhöhtem Aufwand zum tragen. Der Arzt begründet den Mehraufwand aus medizinischer Sicht und schließt mit Ihnen eine Honorarvereinbarung.
Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, dass Sie das Krankenhaus frei wählen dürfen und nicht im nächstgelegenen behandelt werden müssen.
Sofern Sie Ihren Nachwuchs absichern, empfiehlt sich ein Tarif mit Roomin-In Leistungen. Der Versicherer erstattet dann auch die Unterkunftskosten für ein Elternteil und das Kind muss nicht allein im Krankenhaus übernachten.