Das Krankentagegeld schließt die Einkommenslücke bei andauernder Arbeitsunfähigkeit und schützt so vor Verdienstausfällen.
Was ist Arbeitsunfähigkeit?
(1) Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund
von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte
Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung
der Erkrankung ausführen kann. Bei der Beurteilung ist
darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit
konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf
Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein
noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der
Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung
abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar
hervorrufen. (Quelle: Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien Fassung 2004)
Welche Folgen hat andauernde Arbeitsunfähigkeit für einen Arbeitnehmer?
Ist ein gesetzlich krankenversicherter arbeitsunfähig geschrieben, erhält dieser von seinem Arbeitgeber 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Ist der Versicherte dann noch nicht genesen, übernimmt die Krankenkasse und zahlt ein Krankengeld.
Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen dabei die geeignete Lösung zu finden und erstellen Ihnen Rentenhochrechnungen und Konzepte um bestehende Lücken zu erkennen und im zweiten Schritt zu schließen.
Wie hoch ist das zu erwartende Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, allerdings nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens. Der geringere Wert wird herangezogen und um die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gekürzt. Übrig bleibt das Nettokrankengeld. Steuern müssen auf das Krankengeld nicht mehr gezahlt werden.
Beispiel:
Herr Fair ist 30 Jahre alt, nicht verheiratet und hat auch keine Kinder. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität verdient er monatlich 3.500 Euro brutto.
Bruttoeinkommen | 3.500 Euro |
Nettoeinkommen | 2.107 Euro |
70% vom Bruttogehalt | 2.450 Euro |
90% vom Nettogehalt | 1.896 Euro |
Krankenbrutto | 1.896 Euro |
– Rentenversicherung 9,3% | 105 Euro |
– Arbeitslosenversicherung 1,5% | 28 Euro |
– Pflegeversicherung 2,6% | 49 Euro |
Krankennetto | 1.714 Euro |
Versorgungslücke | 393 Euro |
Herr Fair muss also mit 393 Euro monatlich weniger auskommen.
Diese Versorgungslücke kann durch ein Krankentagegeld geschlossen werden. In unserem Beispiel empfiehlt es sich, ein Krankentagegeld mit einem Tagessatz von 15,- Euro ab dem 43. Tag abzuschließen. Gute Tarife bekommt man monatlich ab 4,50 Euro.
Selbständige, die keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld haben, müssen den Zeitpunkt der Auszahlung und die Höhe der Absicherung individuell bestimmen.
Sie möchten wie Herr Fair auch Ihre Krankengeldlücke erfahren und ein zugeschnittenes Angebot erhalten? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!