Ob Eigenheim oder das vermietete Mehrfamilienhaus, wer eine Immobilie besitzt ist sich um den Wert des Gebäudes im Klaren.
Auch wer das Gebäude regelmäßig saniert und auf die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Installationen achtet, ist nicht vor unvorhergesehene Gefahren geschützt.
Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Wasser sowie Sturm und Hagel am Gebäude, an Gebäudebestandteilen, Nebengebäuden und Grundstücksbestandteilen ab.
Detaillierter gehören Brand, Überspannung durch Blitzschlag, Explosion und Implosion zur Feuerversicherung. Lecken oder platzen wasserführende Leitungsrohre, Heizungsrohre oder gar die Fußbodenheizung, fällt der Schaden in den Leitungswasserbereich. Wird das Dach durch einen Sturm abgedeckt oder Bäume auf dem Grundstück müssen entfernt werden, erstattet dies sich Sturmversicherung.
Zusätzlich kann eine Elementarschadenversicherung integriert werden. Diese leistet auch bei Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall oder Erdbeben.
Der wohl häufigste Elementarschaden ist der Rückstauschaden. Regnet es einige Tage am Stück und die Kanalisation kann die Wassermassen nicht mehr transportieren, wird das Abwasser durch die Brauchwasserableitungsrohre der Gebäude in das Haus gedrückt und überschwemmt die Räume. Böden, Sanitärinstallationen und Gemäuer können dabei große Schäden erleiden.
Selbst sogenannte Rückstauschlussventile am Gebäudeanschluss können diesen enormen Druck manchmal nicht Stand halten.
Weiter kann eine Glasversicherung vereinbart werden. Diese erstatten Schäden auch dann, wenn das Glas durch andere Ereignisse wie z.B. Durchzug beschädigt wird.
Was muss ich beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung beachten?
Das Wichtigste bei einem Abschluss einer Gebäudeversicherung ist die Bewertung der zu versichernden Immobilie. Als Ursprungsform wird die Berechnung nach dem Wert 1914 in Mark herangezogen. Der Wert 1914 ist ein fiktiver Wert und wird mittels Wertermittlungsbogen errechnet, durch einen Bausachverständigten festgelegt oder bei Neubauten mittels Neubauwert und Baupreisindex umgerechnet.
Der Baupreisindex wird jedes Jahr erneut vom Statistischen Bundesamt zugrunde gelegt und berücksichtigt tatsächliche Preiserhöhungen für Neubauten in den jeweiligen Jahren.
Mittlerweile bieten die Gesellschaften auch eine Tarifberechnung nach einem simplen Wohnflächenmodell an. Der Beitrag wird also nicht nach einer bestimmten Versicherungssumme berechnet, sondern nach der vorhandenen Wohnfläche und der Bauartklasse. Im Schadensfall wird der „ortsübliche Neubauwert“ für ein Gebäude mit der angegebenen Wohnfläche zugrunde gelegt.
Für die meisten Berechnungsmethode ist es enorm wichtig, die korrekten Flächenangaben für Wohn- und Nutzfläche sowie Keller, Garagen und sonstigen Nebengebäuden anzugeben.
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Gerne helfen wir Ihnen dabei die geeignete Lösung zu finden und erstellen Ihnen Rentenhochrechnungen und Konzepte um bestehende Lücken zu erkennen und im zweiten Schritt zu schließen.
Was muss ich bei der Tarifauswahl beachten?
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Achten Sie darauf, dass der Passus „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bis zur Versicherungssumme bzw. bis 100% der entstandenen Kosten vereinbart wurde.
Individuell zu prüfen ist, ob Wasserzu- und Ableitungsrohre nur im versicherten Gebäude, auf dem Versicherungsgrundstück außerhalb des Gebäudes oder auch außerhalb des versicherten Grundstücks (sofern diese der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen) versichert werden sollen.
Rauch-, Ruß- und Sengschäden können ebenfalls zu hohen Sanierungskosten führen und sollten in jedem guten Tarif enthalten sein.
Neben Auswahlkriterien wie Leistung des Tarifes und Beitragshöhe ist viel wichtiger, dass im Schadensfall ein kompetenter und kundenorientierter Versicherer gewählt wird. Durch hunderte von uns betreute Schadenfälle konnten wir uns ein Bild der einzelnen Gesellschaften bilden und geben diese Erfahrungen gerne an unsere Kunden weiter.