Eine ambulante Krankenzusatzversicherung erweitert die Erstattungen der Gesetzlichen Krankenkasse. Unterschiedliche Leistungsbereiche können versichert werden und reduzieren somit die Eigenbeteiligung.
Welche Leistungen können vereinbart werden?
Heilpraktikertarife erstatten Behandlungen und Heilmittel, die nicht der Allgemeinmedizin zuzuordnen sind und somit auch durch die meisten Krankenkassen nicht erstattet werden.
Therapien aus der traditionellen chinesischen Medizin wie (z.B. Akupunktur), spezielle Behandlungen der Wirbelsäule, der Bänder und Gelenke durch Chiropraktiker und Osteopathen oder die Anthroposophische Medizin haben in den vergangen Jahren immer mehr an Akzeptanz gewonnen. Ebenso sind Alternative Heilmittel (Homöopathie) mittlerweile flächendeckend im Einsatz.
Was muss ich bei der Tarifauswahl beachten?
Bei der Heilpraktikerversicherung ist darauf zu achten, dass eine möglichst hohe jährliche Versicherungssumme bereit steht. Denn bei chronischen Erkrankungen sind häufige Behandlungsintervalle notwendig.
Der Tarif sollte nach dem Huflandverzeichnis und mindestens zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstatten. Bedingungsgemäß sollte nicht festgelegt sein, dass Kosten nur bei Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker versichert sind. Beide Behandlungswege haben ihre Vorteile.
In der Regel besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, in denen keine Leistungen erstattet werden. Manche Tarife leisten auch bei Schwangerschaft oder Psychotherapie – für diese Bereiche wird eine besondere Wartezeit von 8 Monaten herangezogen.
Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen dabei die geeignete Lösung zu finden und erstellen Ihnen Rentenhochrechnungen und Konzepte um bestehende Lücken zu erkennen und im zweiten Schritt zu schließen.
Die Gesundheitsangaben bei Antragstellung
Die Versicherungsgesellschaften verlangen bei der Beantragung einer Krankenzusatzversicherung eine Selbstauskunft der versicherten Person zum aktuellen Gesundheitszustand. In der Regel werden die letzten 3 Jahre bei ambulanten und die letzten 5 Jahre bei stationären und psychotherapeutischen Behandlungen abgefragt.
Typische Fragen sind:
- Fanden in den letzten 3 Jahren ambulante Behandlungen – auch Kontrolluntersuchungen aufgrund von Vorerkrankungen – bei Ärzten, Zahnärzten oder sonstigen Therapeuten statt oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
- Haben in den letzten 5 Jahren stationäre Untersuchungen oder Behandlungen stattgefunden oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
- Wurde in den letzten 5 Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt?
Vorerkrankungen wie Wirbelsäulenbeschwerden, Migräne, Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Allergien, Schilddrüsenerkrankungen oder Hauterkrankungen führen in den meisten Fällen zu Risikozuschlägen oder Risikoausschlüssen. Schwerwiegende chronische Erkrankungen wie Asthma bronchiale, Multiple Sklerose, Osteoporose und Arthrose aber auch psychische Vorerkrankungen führen zu Antragsablehnungen.
Wie gehe ich am besten vor, wenn ich eine Heilpraktikerversicherung abschließen möchte?
Für erste Infos und Einschätzungen stehen wir Ihnen via Fon und E-Mail mit Rat und Tat zur Verfügung. Im zweiten Schritt füllen wir mit Ihnen unseren Gesundheitsfragebogen aus. Anhand dieser Informationen holen wir verbindliche Einschätzungen relevanter Heilpraktikertarife ein. Anschließen besprechen wir die Ergebnisse und Tarifbedingungen, stellen den Antrag. Im Nachgang senden wir Ihnen den Versicherungsschein zu.