Es passieren rund 9 Millionen Unfälle im Jahr. Selbst wenn die meisten Unfälle glimpflich enden, bedeutet ein schwerer Unfall für viele Menschen eine gesundheitliche und auch eine finanzielle Katastrophe.
Körperliche und geistige Behinderungen jeglicher Art erschweren den Alltag im Haushalt, in der Freizeit und im Beruf. Um das Leben dann so gut wie möglich gestalten zu können, bedarf es einiger Optimierungen der Lebensumstände. Die Wohnung muss behindertengerecht eingerichtet werden, ein umgebauter PKW erhält die Mobilität oder medizinische Hilfsmittel wie angepasste Fahrstühle, die die Krankenkasse nur in Basisausführungen bezahlt, können angeschafft werden. Dafür ist ein hoher Kapitalaufwand von Nöten, der durch eine Unfallversicherung abgedeckt werden kann.
Was ist ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen?
„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.” Soweit der Text aus den Versicherungsbedingungen (AUB).
In den Tarifbedingungen wird dieser Begriff erweitert und genauer definiert.
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Welche Leistungen sind versicherbar?
Invaliditätsentschädigung: Haben Sie im Anschluß an einen dauerhaft Ihre volle körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch nicht wiedererlangt, besteht Anspruch auf die hierfür vereinbarte Versicherungssumme. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine dauernde Beeinträchtigung handelt. Bei einer Teilinvalidität wird eine dem Grad der Invalidität entsprechende Leistung – bemessen an einer sog. Gliedertaxe – fällig. Üblicherweise erhalten Sie die Leistung als einmalige Entschädigung.
Unfallrente: Die Leistung kann vertraglich auch als Rentenleistung fixiert werden. Man erhält dann ab einem Grad von 50%iger Invalidität die versicherte Rente ausgezahlt.
Todesfallschutz: Für den schlimmsten aller Fälle bietet die Unfallversicherung eine Todesfalleistung. Sie wird fällig, wenn der/die Versicherte bei einem Unfall an den Folgen eines Unfalls stirbt.
Übergangsentschädigung: Die für diese Position vereinbarte Summe wird fällig, wenn Sie sechs Monate nach einem Unfall fortdauernd zu mehr als 50 % in Ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Tagegeld: Für jeden Tag unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit wird der vereinbarte Tagessatz gezahlt. Bei teilweiser Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird entsprechend gemindert. Das Tagegeld wird für maximal ein Jahr gezahlt.
Bergungskosten: Diese sind Aufwendungen für Such- und Rettungsaktionen.
Krankenhaustagegeld: Wenn Sie nach einem Unfall im Krankenhaus liegen müssen, erhalten Sie für jeden Krankenhaustag das vereinbarte Tagegeld.
Die Unfallversicherung mit Progression
Wählen Sie eine Unfallversicherung mit Progression, steigt die Invaliditätsleistung überproportional zum Invaliditätsgrad an. Die Grundversicherungssumme wird somit deutlich erhöht.
Beispiel: Durch einen Motorradunfall verliert der Versicherte das linke Bein. Laut Gliedertaxe besteht ein 100%ige Invalidität. Der Versicherte hat eine Grundsumme von 100.000 Euro und eine Progression von 500% vereinbart. Die Invaliditätsleistung beträgt somit 500.000 Euro.
Zu beachte ist – bei mehr als 90 % aller Unfälle liegt der Invaliditätsgrad unter 25 %. Das heißt, die Progressionsregelung kommt in diesen Fällen nicht zum Zuge, da sie in der Regel erst bei 26 % beginnt.
Was muss ich bei der Tarifauswahl beachten?
Neben ausreichenden Versicherungssummen in den einzelnen Leistungsfeldern sollten wichtige Tarifbestandteile vorhanden sein. Zu erwähnen sind Eigenbewegungen, erhöhte Kraftanstrengungen, Erfrieren, Ertrinken sowie Vergiftungen und Infektionen.
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