Gesetzliche Absicherung
Niemand kann von sich behaupten, den Rest seines Lebens körperlich fit und gesund zu bleiben. Denn Unfälle und Krankheiten sind unvorhersehbar. Trotz Präventivmaßnahmen wie gesunde Ernährung oder die Vermeidung von risikoreichen Berufs- oder Freizeitaktivitäten, können schwere Erkrankungen oder Unfälle das bisherige Leben gänzlich ändern.
Führt ein solches Ereignis dazu, dass der zuletzt ausgeübte Beruf über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausgeübt werden kann, liegt Berufsunfähigkeit vor und es muss mit deutlichen Einkommensverlusten gerechnet werden.
Menschen, die in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monatsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten dann eine Erwerbsminderungsrente. Diese wird nicht ausgezahlt, wenn das Mitglied generell noch Arbeitsfähig ist, nur seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachkommen kann (z.B. psychische Erkrankungen). Auf Grund der geringen Leistungen des Gesetzgebers muss zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsrentenversicherung abgeschlossen werden, damit der bisherige Lebensstandard nicht gefährdet wird.
Wie sieht die Sache bei Schülern aus?
Schüler sind auf dem Weg zur Schule gesetzlich unfallversichert. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz bei von der Einrichtung geplanten und durchgeführten Veranstaltungen.
Bei einem Freizeitunfall oder einer schweren Erkrankung greift der gesetzliche Unfallschutz nicht mehr und die finanzielle Zukunft der Kinder und jungen Erwachsenen ist ungewiss.
Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen dabei die geeignete Lösung zu finden und erstellen Ihnen Rentenhochrechnungen und Konzepte um bestehende Lücken zu erkennen und im zweiten Schritt zu schließen.
Die Schulunfähigkeit
Schüler können dieses Risiko mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern, die den zuletzt besuchten Bildungsweg versichert.
Beispiel:
Laura ist 14 Jahre alt, besucht das Gymnasium und ist von Pferden begeistert. Beim Striegeln Ihres Pferdes schlägt dieses plötzlich und unvorhergesehen aus. Der Huf des Pferdes trifft sie am Brustkorb und wirft sie zu Boden. Durch den Sturz erleidet sie eine schwere Kopfverletzung, die ein neuropsychologisches Syndrom hervorruft, welches eine Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörung verursacht.
Weil sie dem Leistungsdruck des Gymnasiums nicht mehr standhalten kann, besucht sie den Grundkurs einer Gesamtschule.
In diesem Beispiel würde eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler die versicherte Monatsrente auszahlen. Es gibt am Markt viele Anbieter für Schulunfähigkeitsversicherungen, jedoch nur wenige bieten einen vollwertigen Versicherungsschutz.
Was ist bei der Tarifwahl zu beachten?
Generell handelt es sich bei diesen Tarifen der Hauptkategorie Berufsunfähigkeitsversicherungen mit speziellen Bedingungen für Schüler.
Nicht empfehlenswert sind Tarife, die eine Schulunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsklausel beinhalten.
Beispiel:
„Vollständige Schulunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, weiterhin als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder an einem regulären Studium teilzunehmen.“
In dieser Klausel wird zwar auf die Schulunfähigkeit aber nicht auf den Bildungsweg verwiesen. Kann der Gymnasiast auf Grund einer Erkrankung nur noch die Förderschule besuchen, besteht somit kein Versicherungsschutz.
Besser ist:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wen der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben […]Die Tätigkeiten von Hausfrauen/-männern, von Schülern, Studenten und Auszubildenden sehen wir als Beruf im Sinne von Satz 1 an. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.“
Der Versicherer bezieht sich also auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit / Schulzweig (z. B. Gymnasium) und kann nicht auf eine Andere verweisen.
Als weiteres wichtiges Merkmal muss die Möglichkeit der Nachversicherung, also die spätere Anpassung der versicherten Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung, berücksichtigt werden. Es ist darauf zu achten, dass die nachzuversichernden Renten ausreichen hoch sind.
Beispiel:
Es wird für einen Schüler eine Schulunfähigkeitsrente von 1.000 Euro monatlich vereinbart. Nach dem Abitur besucht er die Universität und studiert Wirtschafts- und Steuerrecht. Nun sollte er die Möglichkeit haben, die Rente auf mindestens 1.500 Euro zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig ist. Nach Abschluss des Masterstudienganges arbeitet er als Angestellter in einer Steuerberatungskanzlei und erzielt ein ausbildungsgerechtes Einkommen. Wieder hat er die Möglichkeit, die Rente auf 2.500 Euro zu erhöhen um seine Versorgungslücke zu schließen.
Wann ist der beste Zeitpunkt eine Schulunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Pauschal kann man sagen, dass ab der Sekundarstufe 1 über eine Schulunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden kann. Die meisten Gesellschaften, die eine echte BU-Klausel bei Schülern anbieten, setzen ohnehin ein Mindestalter von 14 Jahren voraus.
Hauptsächlich sollte so früh wie möglich über einen solchen Vertrag nachgedacht werden, weil bei der Antragstellung Gesundheitsfragen beantwort werden müssen. Vorerkrankungen können zur Einschränkung des Versicherungsschutzes führen oder aber gar den Abschluss eines Vertrages verhindern. Ist die Erkrankung chronisch wird wohl auch in Zukunft kein Versicherungsschutz zu bekommen sein. In jungen Jahren ist der Gesundheitszustand oft deutlich besser als nach der Ausbildung oder noch später und ein Vertrag ohne Risikozuschläge oder -ausschlüsse ist wahrscheinlich.
Alle Versicherungen bei denen biometrische Risiken abgesichert werden, richten sich bei der Beitragsberechnung nach dem Berufsrisiko, dem Gesundheitszustand, der versicherten Leistung und nach dem Eintrittsalter. Weil in jüngeren Jahren – statistisch gesehen – das Berufsunfähigkeitsrisiko geringer ist, sind die Beiträge entsprechend niedrig.
Wenn das Risiko, schulunfähig zu werden sehr gering ist, wieso soll ich den Versicherungsschutz abschließen?
Eine Schulunfähigkeitsversicherung sollte nicht ausschließlich abgeschlossen werden um den Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Abschlusses zu erhalten, sondern um die dauerhaft niedrigen Beiträge zu sichern und den Gesundheitszustand festzuhalten.
Alternativ gibt es Möglichkeiten ausschließlich den Gesundheitszustand mit sogenannten Optionstarifen „einzufrieren“. Diese Optionen können einzeln, bei einem Sparvertrag oder bei Unfall- bzw. Existenzschutzversicherungen gegen einen geringen Beitrag abgeschlossen werden.
Gerne können wir zu diesem Thema einen Termin vereinbaren. Benötigen Sie vorab detaillierte Informationen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen uns an.