Einbruch und Vandalismus nehmen in erschreckendem Maße zu. Alle 3 Minuten wird in eine Wohnung eingebrochen – meistens am helllichten Tag und oft ohne Rücksicht auf Verluste. Die Folgen sind Ärger, Wut und finanzielle Verluste.
Genauso ärgerlich ist es, wenn plötzlich ein Feuer ausbricht oder ein Leitungswasserbruch den frisch verlegten Holzboden ertränkt. Eine Hausratversicherung kann zwar nicht vor derartigen Schäden schützen, aber sie ersetzt zumindest die finanziellen Verluste.
Die Hausratversicherung ersetzt im Wesentlichen Schäden durch Einbruch-Diebstahl, Feuer und Leitungswasser. Daneben tritt sie bei Raub, räuberischer Erpressung, Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden ein.
Zusätzlich kann eine Elementarschadenversicherung integriert werden. Diese leistet auch bei Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall oder Erdbeben.
Gegen diese Gefahren ist Ihr gesamter Hausrat wie Möbel, Haushaltsgeräte, Teppiche und Gardinen aber auch Bücher, Schallplatten, Fernseher, Computer, Geschirr, Kleidungsstücke usw. zum Neuwert versichert.
Eingeschlossen sind ebenfalls Wertsachen wie Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Gold und Platin.
Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen dabei die geeignete Lösung zu finden und erstellen Ihnen Rentenhochrechnungen und Konzepte um bestehende Lücken zu erkennen und im zweiten Schritt zu schließen.
Was muss ich beim Abschluss einer Hausratversicherung beachten?
Berechnen und vergleichen
Stellen Sie sich einfach Ihren gewünschten Versicherungsschutz bei von uns geprüften Gesellschaften und empfohlenen Tarifen zusammen.
Wir Empfehlen immer, mit der Versicherungsgesellschaft einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Diesen gewähren die Gesellschaften, wenn eine pauschale Summe je Quadratmeter (oft 650,- Euro) mit der Wohnfläche multipliziert und als Versicherungssumme versichert wird.
Ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart und es tritt ein Teilschaden ein, wird ein bestellter Gutachter den tatsächlichen Wert Ihres Hausrates bemessen. Weicht der tatsächliche Hausratwert von der versicherten Hausratsumme ab, wird der Schaden nur anteilig übernommen.
Beispiel:
Die Küche wurde durch einen Brand beschädigt
Gesamtschaden: 10.000 Euro
Versicherungssumme laut Versicherungsschein: 50.000 Euro
Tatsächlich Versicherungssumme (durch Gutachter ermittelt): 100.000 Euro
Der Teilschaden wird im Verhältnis von Versicherungssumme laut Versicherungsschein und tatsächlich Versicherungssumme reguliert.
50.000 Euro / 100.000 Euro = 0,5
0,5 x 10.000 Euro = 5.000 Euro
Der Schaden wird demnach mit 5.000 Euro erstattet. Wäre in diesem Fall Unterversicherungsverzicht vereinbart gewesen, hätte der Versicherer den Teilschaden ohne Prüfung der tatsächlich vorhandenen Hausratsumme zu 100% erstattet.
Was muss ich bei der Tarifauswahl beachten?
Wir empfehlen grundsätzlich nur Tarife, die auch bei grob Fahrlässig verursachten Schäden bis zur Versicherungssumme leisten. So ein Schaden ist schnell passiert – beim verlassen der Wohnung wurde die Terrassentür nur „auf kip“ gelassen, wodurch die Einbrecher leichtes Spiel hatten. Oder in der Winterzeit entsteht durch unbeaufsichtigte Kerzen ein Brand. Ist der Leistungspunkt „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ nicht in den Bedingungen genannt, besteht kein rechtlicher Anspruch auf Schadenübernahme.
Weiter sollte auf die Versicherungssumme für Überspannungsschäden geachtet werden, da die technischen Ausstattungen in den Haushalten immer wertvoller werden.
Optional kann eine Fahrradversicherung und eine Glasversicherung für die Gebäude- und Mobiliarverglasung abgeschlossen werden.
Neben Auswahlkriterien wie Leistung des Tarifes und Beitragshöhe ist viel wichtiger, dass im Schadensfall ein kompetenter und kundenorientierter Versicherer gewählt wird. Durch hunderte von uns betreute Schadenfälle konnten wir uns ein Bild der einzelnen Gesellschaften bilden und geben diese Erfahrungen gerne an unsere Kunden weiter.