Eine Photovoltaik-Anlage ist eine teure Hightech-Anlage, die nur selten irgendwo »mitversichert« ist und daher fast immer einer gesonderten Versicherung bedarf. Reparaturen bei Beschädigungen einer solchen Anlage sind meist kostenintensiv und die Schadenursachen unterschiedlichster Natur.
Montageversicherung
Bereits beim Errichten einer PV-Anlage bestehen Gefahren, die nur über eine gesonderte Montageversicherung abzudecken sind:
Diebstahl von Baustellen oder Beschädigung bis hin zu Totalschäden sind keine Seltenheit. Ohne Montageversicherung bleibt der Bauherr dann auf seinen Kosten sitzen. Mit einer Montageversicherung sind alle Lieferungen (beispielsweise Module, Wechselrichter und Verbindungsteile) und Leistungen (wie Montage) versichert, die für die Errichtung Ihrer Anlage anfallen, und zwar sobald diese erstmals auf der Baustelle (dem Versicherungsort) abgeladen worden sind.
Verständlich, dass die Versicherer nicht bedingungslos alles mittragen, sondern auch Mindestanforderungen an die Baustellen stellen. So müssen die unmontierten Teile in einem abgeschlossenen Raum (beispielsweise einer Garage) zwischengelagert werden. Andernfalls ist das Abhandenkommen –im Regelfall ein Diebstahl – nur versichert, wenn es während der »Arbeitszeit« geschieht, also nicht nach Feierabend der Montagefirma. Die Montageversicherung endet mit der Fertigstellung bzw. dem ersten erfolgreichen Probelauf der Anlage. Lückenlos sollte nun eine Elektronikversicherung anschließen.
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Die Elektronikversicherung
Diese Versicherung bildet die Grundabsicherung Ihrer PV-Anlage. Sie beginnt ab Fertigstellungszeitpunkt und deckt fast alle unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädigungen, Zerstörungen und Verluste Ihrer gesamten Anlage ab.
Eine solche Versicherung greift zum Beispiel bei Tierverbiss (u. a. Marder, Mäuse, Waschbären), Über-, Unter- und Fremdspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Handhabung, Verschmoren, Versengen, Verglimmen, Verrußen, Sturm und Hagel, Plünderung, Sabotage, Diebstahl u.a.m. Werden Feuer- und Leitungswasserschäden an der Anlage durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt, bieten die meisten Versicherer Beitragsnachlässe für die PV-Elektronikversicherungen an. Ersetzt werden bei Totalverlust der Neuwert, bei einer Teilbeschädigung die Reparaturkosten zur Wiederherstellung in den früheren Zustand.
Auch hier ist vorgegeben, wie die Anlage mindestens gesichert sein muss. Dazu können Mindestmontagewinkel, gesicherte Modulverschraubungen, Blitzschutz nach der gängigen DIN u. ä. gehören.
Ertragsausfallversicherung und Ertragsgarantie- bzw. Minderertragsdeckung
Bei der Ertragsausfallversicherung handelt es sich um einen Zusatzbaustein, der bei einem Ausfall der Anlage durch einen in der Elektronikversicherung gedeckten Schaden den Ertragsausfall ersetzt. Das ist besonders wichtig, wenn aus dem Ertrag Finanzierungsraten gespeist werden. Standardmäßig bieten die Versicherer 6 oder 12 Monate Ersatz für den Ausfall an. Ergänzend kann eine Ertragsgarantie- bzw. Minderertragsdeckung bei Schlechtwetterperioden, starker Verschmutzung der Module, ungewollter kurzfristiger Abschaltung und Mängeln an den Anlagenkomponenten versichert werden.
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Betreiberhaftpflichtversicherung und Bauherrenhaftpflicht
Prüfen Sie vor Beginn aller Arbeiten, ob Sie Versicherungsschutz als Bauherr (meist Gegenstand einer Privat- oder Betriebshaftpflicht) haben. Andernfalls ist hier eine Zusatzversicherung notwendig. Schäden, die Dritten durch den Betrieb einer PV-Anlage zugefügt werden, können mitunter Millionenforderungen nach sich ziehen. Für Anlagen, die nicht auf eigenem Grund und Gebäude oder auf Grundstücken mit viel Publikumsverkehr errichtet werden, ist diese Versicherung unabdingbar. Die Schadenwahrscheinlichkeit und vor allem die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme sind hier ungleich höher als bei einer Anlage auf eigenem Grund und Boden. Falsch berechnete Schneelast bzw. generell auftretende Beschädigungen des fremden Gebäudes, Schäden durch ein herunterfallendes Modul oder Ansprüche des Energieabnehmers bei Einspeisung sind einige Schadenbeispiele. Auch wenn das Risiko gering erscheint, sollte man Vorsorge treffen. Wer eine kleine Anlage auf seinem Wohngebäude errichtet, kann diese Versicherung mitunter in die eigene Privathaftpflicht integrieren.