Neben der Privathaftpflichtversicherung zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu der wichtigsten Versicherung. Das monatliche Einkommen wird aus der eigenen Arbeitskraft erwirtschaftet. Fällt das Einkommen weg, weil der erlernte Beruf auf Grund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann, wird es schwierig den bisherigen Lebensstand zu halten.
Etwa jeder 4. Erwerbstätige scheidet wegen gesundheitlichen Gründen vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben aus.
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?
Seit dem 01.01.2001 gibt es für Menschen, die nach 1961 geboren sind, keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt.
Die Erwerbsminderungsrente ist ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und prüft nicht, ob ein Erwerbstätiger seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiter ausüben kann, sondern ob er theoretisch im Stande ist, in irgendeinem Beruf zu arbeiten.
Dabei wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden.
Halbe Erwerbsminderung: Wer zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält etwa 19% seines letzten Bruttoeinkommens.
Volle Erwerbsminderung: Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist, erhält etwa 38% seines letzten Bruttoeinkommens.
Kann der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf also nicht mehr ausüben, aber trotz seiner Erkrankung mehr als 6 Stunden täglich in irgendeinem anderen Beruf arbeiten, hat er keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Ursachen für Berufsunfähigkeit
Beispiel:
Ein 35 jähriger Büroangestellter ist seit 10 Jahren in seinem Beruf tätig. Er bezieht ein Monatsbruttoeinkommen von 4.000 Euro und bekommt 2.300 Euro netto überwiesen. Wegen einer andauernden Depression und einer daraus resultierenden Konzentrationsschwäche kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Ein bestellter ärztlicher Gutachter stellt eine teilweise Erwerbsminderung fest, weil der Arbeitnehmer theoretisch in der Lage ist, zwischen 3 und 6 Stunden in einem anderen Beruf tätig zu sein.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ihm eine Erwerbsminderungsrente von 760,- Euro im Monat aus. Er muss nun mit 1.540 Euro im Monat weniger auskommen.
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Verdienstausfall abgesichert werden.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit genau?
In den Tarifbedingungen der Gesellschaften ist geregelt, wann Berufsunfähigkeit vorliegt. Die wichtigsten Bestandteile einer „echten“ BU-Klausel sind die Ursachen für die Berufsunfähigkeit, der Prognosezeitraum und BU-Grad, der zuletzt ausgeübte Beruf, die bisherige Lebensstellung, sowie der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Hier ein Auszug aus den Bedingungen eines Versicherers:
„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich
mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 %
außerstande ist, ihren vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten
Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war –
auszuüben und sie in dieser Zeit auch keine andere, ihrer Ausbildung und
Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit konkret
ausübt. Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.“
Was muss ich bei der Tarifauswahl beachten?
Der richtige Tarif ist immer anhand der individuellen Lebensstellung, des Berufes und der Wünsche des Versicherten zu wählen. Neben den Tarifmerkmalen sollte die wirtschaftliche Stärke und die Kompetenz in Sachen „Berufsunfähigkeit“ der Versicherungsgesellschaft akribisch geprüft werden.
Bei der Absicherung der Arbeitskraft handelt es sich um eine sehr wichtige und individuell zu behandelnde Thematik. Aus diesem Grund empfehlen wir eine persönliche Beratung und keinen standardisierten Vergleichsrechner.
Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen dabei die geeignete Lösung zu finden und erstellen Ihnen Rentenhochrechnungen und Konzepte um bestehende Lücken zu erkennen und im zweiten Schritt zu schließen.