SPEZIALGEBIET PFLEGEELTERN
Im Jahr 2009 haben wir uns aufgrund am Markt fehlender Produkte auf Versicherungen für Pflegeeltern spezialisiert. So bieten wir aktuell eine spezielle Pflegeeltern Haftpflicht, eine Pflegeeltern Unfall und eine Pflegeeltern Rente an. Auf Anfrage einiger Pflegeeltern, arbeiten wir zusätzlich an einer Pflegeeltern Rechtsschutz. Die Pflegeeltern Versicherungen sind Produkte der Fairsicherungsladen Bochum GmbH.
VERSICHERUNGEN FÜR PFLEGEELTERN
Wir sind auf Versicherungen für Pflegeeltern spezialisiert und haben einmalige Produkte für Sie entwickelt.
Unsere Pflegeeltern HAFTPFLICHT versichert selbstverständlich deliktunfähige Kinder und Kinder mit Behinderung. Sachschäden sind bis 100.000 € versichert. Die Pflegeeltern UNFALL bietet eine Invaliditätsleistung von 500.000,-€ und ist durch die Kostenübernahme des Jugensamts für Sie kostenfrei. Durch den hälftigen Zuschuss zur Pflegeeltern RENTE und exklusiven Produkten erzielen Sie eine zweistellige Rendite. Die Pflegeeltern RECHTSSCHUTZ inkl. Familienrecht rundet das Angebot ab. Informieren Sie sich auf unseren Seiten und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie.
STUDENTEN
Gerade mit dem Abitur fertig, geht es für viele junge Menschen weiter an die Hochschulen und Universitäten dieses Landes.
Ein komplett neuer Lebensabschnitt beginnt, der viele offene Fragen mit sich bringt.
Was wird studiert? Wo wird studiert? WG oder Singleappartement? Schaffe ich es, ein wenig Taschengeld mit einem Nebenjob zu verdienen? Und viele mehr.
Bei den Antworten auf die genannten Fragen können wir nicht weiterhelfen. Doch auch versicherungstechnisch müssen vor, während und nach dem Studium einige Überlegungen angestellt werden.
Studentenbroschüre
Erste Informationen und Antworten haben wir in unsere Studentenbroschüre zusammengefasst. Diese stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.
- Was passiert mit der Krankenversicherung?
- Bin ich auch im Studium Haftpflichtversichert? Wozu brauche ich so etwas?
- Kann ich meine Klamotten in der WG gegen Diebstahl versichern?
- Berufsunfähigkeitsversicherung während des Studiums? Brauche ich nicht, oder doch?
- Wer unterstützt mich, wenn ich einen Unfall habe?
- Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?
Beachten Sie, dass diese ersten grundlegenden Informationen keine individuelle Beratung ersetzen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie zur Terminvereinbarung einfach unser Kontaktformular, schreiben eine E-Mail oder rufen uns an.
LEHRER
Die Diensthaftung
Beamte können im Rahmen ihrer Dienstausführung persönlich haftpflichtig gemacht werden. Verursacht der Beamte einen Schaden und handelt dabei fahrlässig oder trägt ein Mitverschulden, kann der Dienstherr seinen Bediensteten in Regress nehmen.
Typische Beispiele sind Wegeunfälle z. B. zum Sportunterricht, Verletzung der Aufsichtspflicht auf dem Schulhof, bei der Organisation von Veranstaltungen oder der Verlust von Dienstschlüsseln.
Das Regressrisiko kann einfach über eine Diensthaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Dieser Baustein ist bei vielen Privathaftpflichtversicherungen gegen geringen Beitragszuschlag versicherbar. Lehrer in Nordrhein Westfalen, die Mitglied in der GEW NRW sind, genießen bereits über den Gruppenvertrag der Gewerkschaft Versicherungsschutz.
Die Krankenversicherung
ehrer sind i. d. R. Angestellte des Landes und bekommen einen Zuschuss zur Gesundheitsvorsorge – die Beihilfe, die das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) verwaltet. Die Höhe der Beihilfe ist von Land zu Land unterschiedlich.
In NRW beträgt die Beihilfe fürden Beihilfeberechtigten | 50 % |
den Beihilfeberechtigte/n mit 2 oder mehr Kindern(sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhöht sich der Beihilfeanspruch nur bei einem von beiden) |
70% |
den Versorgungsempfänger | 70% |
den/die Ehegatten/Ehegattin | 70 % |
die Kinder und Waisen | 80 % |
Der Ehegatte des Beihilfeberechtigten hat nur dann einen Anspruch auf Beihilfe, wenn die Einkünfte des Vorjahres die Summe von 17.000 € nicht überstiegen. (Zur Definition der Einkünfte bitte die Beihilfestelle befragen.) |
Die Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Das Referendariat
Bereits mit dem Referendariat fängt die Laufbahn als Beamter an. Lehrer in Ausbildung sind als Beamte auf Widerruf beihilfeberechtigt und müssen die Restkosten ebenfalls über eine private Krankenversicherung abdecken.
Die Versicherungsgesellschaften bieten für Referendare besonders günstige Ausbildungstarife an. Schließlich ist die Besoldung für die ersten 18 Monate überschaubar. Dennoch sollte beim Krankenversicherungsschutz nicht auf den Euro geschaut werden und es bietet sich an, sowohl die Leistungen als auch die Beiträge in den „Erwachsenentarifen“ der Versicherungsgesellschaften zu vergleichen. Dabei spielt die Wahl des Krankenversicherers eine zukunftsweisende Rolle.
Die Auswahl des richtigen Krankenversicherers
Die Wahl eines Krankenversicherungsunternehmens ist von langfristiger Bedeutung. Ein späterer Wechsel ist wegen des dann höheren Eintrittsalters und den damit verbundenen höheren Beiträgen wenig sinnvoll. Neu aufgetretene Erkrankungen können zudem einen Versicherungswechsel verhindern.
Mögliche Kriterien für die Wahl einer Gesellschaft:
- Leistungsunterschiede
- Beitragsunterschiede
- Beitragsstabilität
Wer möchte nicht eine preiswerte Krankenversicherung mit sehr guten Leistungen und möglichst hoher Beitragsstabilität haben. Diese Kombination ist einfach nicht möglich. Dennoch gibt es natürlich Unternehmen, die den genannten Wünschen eher entsprechen und solchen, die weit davon entfernt sind. Die Gründe liegen z.B.
- in der unterschiedlichen Annahmepolitik (Angemessenheit von Risikozuschlägen)
- in unterschiedlich hohen Verwaltungs- und Abschlusskosten
- in einer mehr oder weniger seriösen Beitragskalkulation
- In einer mehr oder weniger erfolgreichen Geldanlage der Unternehmen
- In der Praktizierung von Tarifkonstanz: Viele Versicherer bringen immer wieder neue Tarife auf den Markt. Diese sind zunächst besonders preiswert, werden aber nach relativ kurzer Zeit drastisch teurer. Wer ursprünglich mit günstigen Prämien angelockt wurde kann nun nicht mehr wechseln. Sind auch diese Tarife nicht mehr konkurrenzfähig, dann wird wieder ein neuer Tarif aufgelegt. Die alten Tarife werden geschlossen oder sie erhalten mangels Attraktivität keinen Zulauf mehr. Es liegt nahe, dass es wenig sinnvoll ist, bei einer solchen Gesellschaft versichert zu sein.
Wenig hilfreich bei der Auswahl einer PKV sind i.d.R. Tipps und Aussagen von Kolleginnen, die schon privat versichert sind. Sie haben keine Vergleichsmöglichkeiten. Vielleicht wurde damals einfach irgendein Vertrag unterschrieben, weil der Vertreter zu Besuch kam oder es wurde die Gesellschaft gewählt, bei der auch die Eltern versichert sind. Ein aktueller Vergleich der Angebote am Markt, der die individuellen Gegebenheiten und Wünsche berücksichtigt, ist entscheidend für die Wahl der richtigen Versicherung.
Im Dschungel der PKV kennen wir uns aus. Wir sind spezialisiert auf Versicherungen für Beamte / Beamtinnen und bieten dazu unverbindliche Beratungsgespräche an. Dabei stellen wir viele verschiedene Gesellschaften vor.
Leider vertrauen einige Leute immer noch gutgläubig den Aussagen von Versicherungsvertretern, die im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind und somit eher vertriebsorientiert arbeiten. Wir dagegen sind Sachwalter unserer Kunden, informieren unabhängig von Gesellschaftsinteressen und sind somit neutral.
Beiträge zur PKV für Beamtinnen
- Die Beiträge zur PKV sind abhängig von der Gesellschaft, der Höhe der Leistungen, dem Eintrittsalter und dem Zustand der Gesundheit des Antragsstellers bei Abschluss. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen führen wie in der GKV auch in der PKV zu Beitragsanpassungen. In der Vergangenheit waren es 4 % branchendurchschnittlich, laut Recherchen eines brancheninternen Informationsdienstes. Damit lagen die Beitragssteigerungen deutlich über der Inflation.
- PKV-Einsteiger müssen für ihre Krankheitskostentarife (Tarife für ambulante, stationäre und Zahnleistungen) einen 10%-igen Alterssicherungszuschlag zahlen. Dies gilt bis zum 60. Lebensjahr. Ab dem 65. Lebensjahr werden aus dem Geld inkl. des vom Versicherungsunternehmen erwirtschafteten (Zins-) Überschusses anfallende Beitragserhöhungen ausgesetzt, solange, bis das angesparte Geld aufgebraucht ist. Ab dem 80. Lebensjahr sollen sogar Beitragsreduzierungen erfolgen, wenn noch Geld vorhanden ist.
Die Antragstellung
Wer sich privat versichern möchte, sollte, wenn möglich, vier bis sechs Wochen vor dem Einstellungstermin einen Antrag stellen.
Jedes Versicherungsunternehmen hat ein eigenes Antragsformular. Alle Versicherungsanträge enthalten Gesundheitsfragen, die wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sind. Erscheint einem Versicherer das Risiko zu hoch, wird der Antrag abgelehnt oder es erfolgt ein Angebot, den gewünschten Versicherungsschutz gegen Zahlung eines Risikozuschlages zu übernehmen. Für die Risikoprüfung benötigt das Unternehmen Zeit. Wer rechtzeitig zum gewünschten Vertragsbeginn die Police vorliegen haben möchte, muss daher rechtzeitig eine Entscheidung fällen. WICHTIG: Bis die Annahmeerklärung der Versicherung vorliegt, müssen alle Veränderungen im Sinne der Antragsfragen, die sich nach der Antragsstellung ergeben, nachgemeldet werden.
Die Gesundheitsangaben
WICHTIG ist die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. In der Presse wird immer wieder über Fälle berichtet, in denen Versicherte von Ihren Versicherern die fristlose Kündigung erhalten aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (falsche oder unvollständige Angaben im Antrag). Nach einer solchen Kündigung ist es oft unmöglich eine neue Versicherung zu finden. Eine Rückkehr in die GKV ist meist nicht möglich.
Wenn Sie sich nicht bei uns beraten lassen können, dann lassen Sie sich auf keinen Fall dazu überreden, Gesundheitsangaben zu verschweigen. Geben Sie auch die Erkrankungen an, die Sie selbst für unerheblich halten. Sie allein sind für die Vollständigkeit der Angaben verantwortlich. Fragen Sie ggf. Ihren Arzt.
Anhand der folgenden, nicht vollständigen Auflistung sind schon mancher/m AntragstellerIn seine/ihre Krankheiten, Körperschä-den, Behinderungen und Beschwerden wieder eingefallen. Sie werden für die Beurteilung des Risikos als erheblich angesehen:
Erkrankungen von Augen, Blase, Bronchien, Darmwegen, Drüsen, Galle, Gelenken, Genitalien, Harnwegen, Haut, Herz, Knochen, Lunge, Magen, Muskeln, Nase, Nerven, Nieren, Ohren, Schilddrü-se, Wirbelsäule, sowie Arznei-, Drogen- oder Alkoholmissbrauch, Allergien, Asthma, Blutarmut, Blutdruckerkrankungen, Durchblutungsstörungen, Diabetes, Eingeweidebrüche, Epilepsie, Gehirn- und Rückenmarkserkrankungen, Geistes- und Gemütsleiden (Psychotherapie, auch selbstbezahlte), Neurosen, vegetative Dystonie, Furunkulose, Geschlechtskrankheiten, Grieß- und Steinleiden, Hämorrhoiden, Krampfadern, Immunschwäche, Ischias, Kinderlähmung, Leukämie, Lähmungen, Krebs, Migräne, Missbildungen, Zysten, Myome, Komplikationen bei Schwangerschaften und Entbindungen, Sterilität, Unter-leibserkrankungen, Rheumatismus, Tuberkulose, Vergiftungen, Versteifungen, Zahn- und Kieferanomalien, Parodontose, Zahnbehandlungen und sonstige Erkrankungen. Gesundheitliche Veränderungen müssen ggf. sogar bis zur Annahme des Antrages durch den Versicherer nachgemeldet werden.
WICHTIG ist ferner, dass die Vorversicherung erst dann gekündigt werden sollte, wenn die neue Versicherung den Versicherungsschutz schriftlich zugesagt hat. Ausnahmen sind möglich – holen Sie jedoch bitte unbedingt unseren Rat ein.
Wer in der GKV freiwillig versichert ist, muss dort eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten, wenn der Sachbearbeiter keine Ausnahme macht. Mitglieder der GKV, deren Versicherungspflicht endet, müssen keine Kündigungsfristen einhalten. Den-noch sollten Sie sich rechtzeitig um alles kümmern, um eine freiwillige Weiterversicherung bei der GKV verlangen zu können, wenn es mit der privaten Krankenversicherung nicht klappen sollte.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt den Beamten, genau wie die Berufsunfähigkeitsversicherung den Angestellten oder Selbständigen, vor Einkommensverlusten bei Krankheit oder Unfall und die daraus resultierende Aufgabe des zuletzt ausgeübten Berufes.
Dienstunfähigkeit im Sinne des Bundesbeamtengesetzes
- 44 (1) Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.
Die Sachlage
Beamte auf Widerruf
BeamtInnen auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit ohne Versorgung aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dabei zahlt der Dienstherr die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmeranteile. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt dann eine Erwerbsminderungsrente an das Mitglied.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat nur derjenige, der in den letzten 60 Monaten mindesten 36 Beiträge eingezahlt hat.
Die wenigsten Referendare erfüllen diese Wartezeit und fallen in die Sozialhilfe.
Beamte auf Probe
Je nach Dienstherrn dauert die Phase „Beamte auf Probe“ etwa 5 Jahre. Sollte innerhalb dieser Zeit eine Dienstunfähigkeit eintreten, würden ebenso wie beim Beamten auf Widerruf vorgegangen werden. Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall oder einer durch den Dienst hervorgerufenen Krankheit, besteht Anspruch auf Mindestruhegehalt.
Beamte auf Lebenszeit
Der Beamte auf Lebenszeit hat die Probezeit überstanden und hat unabhängig der Ursache der Dienstunfähigkeit Anspruch auf Ruhegehalt.
Das Ruhegehalt bemisst sich nach ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten und Dienstbezügen. Jedes Jahr Dienstzeit wird mit dem Ruhegehaltssatz von 1,79375% multipliziert. Dabei kann maximal 71,75% erreicht werden.
Das Ruhegehalt errechnet sich dann aus den Dienstbezügen und dem erreichten Ruhegehaltssatz. Bei Dienstunfähigkeit wird das Ruhegehalt um maximal 10,8% gemindert.
Die Mindestversorgung beträgt 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder, wenn dies günstiger ist, 65% der Ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus 30,68 Euro.
Je nach Dienstzeit und Dienstbezügen liegt die Mindestversorgung bei 1.325,- Euro. Wird der Beamte also Dienstunfähig und kann keine langen Dienstzeiten vorweisen, muss er mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.
Die private Dienstunfähigkeitsversicherung
Diese Einkommenslücke kann mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden. Wichtig bei der Wahl des Tarifes ist, dass eine eindeutige Dienstunfähigkeitsklausel in den Bedingungen verankert ist.
Je nach Beamtenstatus können Tarife mit unterschiedlichen DU-Klauseln in den engeren Kreis einbezogen werden.
Beispiel „Beamter auf Lebenszeit“:
„Berufsunfähigkeit liegt bei einem Beamten auf Lebenszeit auch vor, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird.“
Die versicherte Rente wird dann gezahlt, wenn der Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand beordert wird und die Versorgungslücke entsteht.
Beispiel „Beamter auf Widerruf / Probe“:
„Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung liegt vor, wenn die versicherte Person als Beamter wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird. Die versicherte Leistung wird ab dem Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in den Ruhestand gezahlt.“
Durch die Nennung der „allgemeinen Dienstunfähigkeit“ wird der Begriff des Beamtenstatus erweitert und es besteht auch für Beamte auf Widerruf und Probe Versicherungsschutz.
Die Antragstellung
Wie bei fast jeder Versicherung, bei der biometrische Risiken abgesichert werden, müssen auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Vorerkrankungen können zu Risikoausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. Darunter fallen unter anderem Allergien, Hauterkrankungen, Wirbelsäulenbeschwerden oder Bluthochdruck. Schwerwiegende Erkrankungen wie multiple Sklerose, Herzinfarkte, Krebs, Diabetes oder psychische Leiden können sogar zur Ablehnung eines Antrags führen.
Aus diesen Gründen ist es ratsam, so früh wie möglich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Zumal der Beitrag bei Abschluss in jüngeren Jahren noch deutlich günstiger ist.
Möchten Sie auch Ihr Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit von uns ermittelt bekommen? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Im Rahmen der Berechnung Ihrer Versorgungsansprüche erstellen wir ein auf Sie zugeschnittenes Angebot zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung und besprechen die Gesundheitsangaben. Wir freuen uns auf Sie.
Der Versicherungsbedarf für Beamte ist im Vergleich zum Angestellten etwas spezieller.