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Alle 5 Sekunden verunglückt bei uns ein Mensch. Das sind mehr als 6 Millionen Unfälle im Jahr. Selbst wenn die meisten Unfälle glimpflich enden, bedeutet ein schwerer Unfall für viele Menschen eine gesundheitliche und auch eine finanzielle Katastrophe. Gegen die finanziellen Folgen können Sie sich beispielsweise durch eine Unfallversicherung schützen.
Erlauben Sie uns aber, einleitend zu fragen, aus welchem Motiv Sie die Unfallversicherung abschließen möchten? Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vielleicht die sinnvollere Wahl? Oder eine Kombination aus beiden Sparten?
Am Ende dieses Merkblattes gehen wir auf diese Problematik genauer ein. Lassen Sie uns zunächst den Deckungsumfang der Unfallversicherung erläutern.
„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Soweit der Text aus den Versicherungsbedingungen (AUB).
Unfälle geschehen blitzschnell: Ein Treppensturz, der Sturz von der Leiter oder ein Überfall mit Verletzungsfolge - dies alles, und mehr, fällt unter den Versicherungsschutz.
Invaliditätsentschädigung: Haben Sie im Anschluß an einen Unfall nach Ablauf eines Jahres Ihre volle körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch nicht wiedererlangt, besteht Anspruch auf die hierfür vereinbarte Versicherungssumme. Voraussetzung hierfür ist, daß es sich um eine dauernde Beeinträchtigung handelt. Bei einer Teilinvalidität wird eine dem Grad der Invalidität entsprechende Leistung - ggf. bemessen an einer sog. Gliedertaxe - fällig. Üblicherweise erhalten Sie die Leistung als einmalige Entschädigung. Für Heilberufe und Musiker gibt es spezielle, dem Berufsbild enstprechenden, Gliedertaxen, da z.B. ein Pianist wie auch ein Chirurg bei Verlust (Totalverlust oder Verlust der Funktionsfähigkeit) des Daumens wesentlichere Einschränkungen in der Ausübung des Berufes erfährt.
Unfallrente: Die Leistung kann vertraglich auch als Rentenleistung fixiert werden. Man erhält dann (ähnlich der Berufsunfähigkeitsrente) ab einem Grad von 50%iger Invalidität (hier immer nur nach einem Unfall und nicht wie bei Berufsunfähigkeit auch krankheitsbedingt) die versicherte Rente ausgezahlt.
Todesfallschutz: Für den schlimmsten aller Fälle bietet die Unfallversicherung eine Todesfalleistung. Sie wird fällig, wenn der/die Versicherte bei einem Unfall oder innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls stirbt. Beachten Sie, daß eine Invaliditätsentschädigung (s.o.) innerhalb eines Jahres nur bis zur Höhe der Todesfallsumme beansprucht werden kann (falls das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist). Daher sollten Sie die Todesfallsumme ausreichend hoch bemessen, um in dieser Übergangszeit liquide zu sein.
Übergangsentschädigung: Die für diese Position vereinbarte Summe wird fällig, wenn Sie sechs Monate nach einem Unfall fortdauernd zu mehr als 50 % in Ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Tagegeld: Für jeden Tag unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit wird der vereinbarte Tagessatz gezahlt. Bei teilweiser Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird entsprechend gemindert. Das Tagegeld wird für maximal ein Jahr gezahlt.
Bergungskosten: Diese sind Aufwendungen für Such- und Rettungsaktionen.
Krankenhaustagegeld: Wenn Sie nach einem Unfall im Krankenhaus liegen müssen, erhalten Sie für jeden Krankenhaustag das vereinbarte Tagegeld. Dieses wird normalerweise für maximal zwei Jahre bezahlt.
Genesungsgeld: In Zusammenhang mit dem versicherten Krankenhaustagegeld können Sie ein Genesungsgeld versichern, das im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt teilweise abgestuft bis zu einer Dauer von 100 Tagen gezahlt wird.
Wir sagten bereits, daß die Unfallversicherer die Leistung im Invaliditätsfall an einer sogenannten Gliedertaxe bemessen. Eine Gliedertaxe finden Sie im Anhang. Nach dieser Gliedertaxe erhalten Sie beispielsweise bei dem Verlust beider Augen 100 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Progression bedeutet nun, daß anstatt der genannten 100 % ein höherer Prozentsatz ausgezahlt wird. Eine 350 %ige Progression leistet demnach 3,5mal die Grundversicherungssumme. In € und Bein bedeutet das: bei einer vereinbarten Invaliditätsleistung von 100.000 € zahlt der Versicherer 350.000 € an Sie aus.
Apropos Bein: Bei einer nicht 100 %igen Invalidität, also beispielsweise beim Verlust eines Beines unterhalb des Knies, ersetzt der Versicherer 50 % der vereinbarten Summe. Bei der 350 %igen Progression erhöht sich dieser Satz auf 100 %.
So toll die Progressionsregelung auch klingt, einen Haken hat sie und Sie sollten diesen vor Ab-schluß der Versicherung kennen: bei mehr als 90 % aller Unfälle liegt der Invaliditätsgrad unter 25 %. Das heißt, die Progressionsregelung kommt in diesen Fällen nicht zum Zuge, da sie in der Regel erst bei 26 % beginnt. Andererseits sind Sie sicherlich ebenso der Meinung, daß die Unfallversicherung in erster Linie im „Katastrophenfall“ eintreten soll. Und bei diesem sind Sie über die Progressionsstaffel besser abgesichert.
Daß bei Unfällen durch Kernenergie kein Versicherungsschutz besteht, dürfte niemand verwundern. Die Versicherer schätzen das Risiko der Kernenergie schon seit langem realistisch ein. Auch Unfälle infolge von Geistes- oder Bewußtseinsstörungen (auch durch Trunkenheit) befreien den Versicherer von seiner Leistungsverpflichtung.
Ferner sind Unfälle infolge vorsätzlicher "Selbstbeschädigung" oder Selbstmord bzw. Selbstmordversuch und Unfälle durch Kriegsereignisse oder durch aktive Beteiligung an inneren Unruhen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Unfälle, die Sie beim Ausüben gefährlicher Sportarten, wie Fallschirmspringen, Segelfliegen, Drachensegeln, Auto- und Motorradrennen, erleiden, fallen nur dann unter den Versicherungsschutz, wenn Sie mit Ihrem Versicherer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Das gilt auch, wenn Sie gefährlichen Hobbys nachgehen (z.B. Raubtierhaltung).
Daß sich Verbrechen in der Regel nicht auszahlen, ist kein Geheimnis. Sollten Sie bei der Ausführung einer vorsätzlichen Straftat einen Unfall erleiden (Ihnen fällt beispielsweise der geklaute Geldschrank auf den großen Zeh), besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Auch der beim Versuch einer vorsätzlichen Straftat erlittene Unfall ist nicht versichert. Von Vergiftungen sind die Unfallversicherer in der Regel ebenfalls nicht begeistert. Daher sind Vergiftungen infolge der Einnahme von festen oder flüssigen Stoffen durch den Schlund bei den meisten Versicherern nicht versichert.
Einige Versicherer schließen Teile der oben genannten Ausschlüsse wieder in den Versicherungsschutz ein.
Wir bieten Ihnen hierzu diverse Spezialkonzepte an.
Einen Berufswechsel oder die Einberufung zum Wehrdienst müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Unfälle mit Todesfolge sind dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden. Die Meldung soll telegrafisch erfolgen.
Es gibt einige Gesellschaften, welche spezielle Kinderinvaliditätsversicherungen anbieten. Diese unterscheiden sich maßgeblich von einer Unfallversicherung und sind als eigenständiger Vertrag anzusehen. Im Vergleich zur hier beschriebenen Unfallversicherung sind bleibende Gesundheitsschädigungen durch Krankheit versichert. Hierzu gibt es ein gesondertes Informationsschreiben.
Anfangs hatten wir Sie gefragt, aus welchem Grund Sie die Unfallversicherung abschließen wollen und ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vielleicht die bessere Wahl ist. Lassen Sie uns an dieser Stelle, wo Sie nun den Deckungsumfang der Unfallversicherung kennen, wieder anknüpfen.
Viele Menschen sind der Meinung, daß eine Berufsunfähigkeitsversicherung dann überflüssig sei, wenn eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Das ist falsch! Sie können durchaus einen Unfall erleiden, ohne berufsunfähig zu werden. Ggf. benötigen Sie aber Kapital, um sich das Leben lebenswerter zu gestalten.
Die Unfallversicherung ist eine empfehlenswerte Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung für die Abdeckung von hohen Einmalkosten. Mit dem Auszahlungsbetrag können beispielsweise gesonderte Krankenhauskosten, der Umbau der Wohnung (rollstuhlgerechtes Bad oder Küche), die Kosten für ein behindertengerechtes Auto oder eine Behindertenrolltreppe innerhalb des Hauses bezahlt werden.
Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt haben, diese aber wegen ihrer schlechten gesundheitlichen Verhältnisse nicht bekämen, können auf eine Unfallversicherung zurückgreifen. Ferner ist die Unfallversicherung für diejenigen sinnvoll, welche die - doch recht hohen - Beiträge zur BU-Versicherung nicht bezahlen wollen oder können. Bedenken Sie gleichwohl, daß nur in weniger als 10 % aller Berufsunfähigkeitsfälle eine Berufsunfähigkeit durch einen Unfall ausgelöst wird! Möchten Sie mehr wissen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Zur Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir übrigens ein separates Merkblatt entwickelt, das wir Ihnen gern zusenden.
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