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Einbruch und Vandalismus nehmen in erschreckendem Maße zu. Alle 3 Minuten wird in eine Wohnung eingebrochen - meistens am hellichten Tag und oft ohne Rücksicht auf Verluste. Die Folgen sind Ärger, Wut und finanzielle Verluste.
Genauso ärgerlich ist es, wenn plötzlich ein Feuer ausbricht oder die auslaufende Wasch¬maschine den geerbten echten Teppich in eine breiige Masse verwandelt. Eine Hausratversicherung kann zwar nicht vor derartigen Schäden schützen, aber sie ersetzt zumindest die finanziellen Verluste.
Die Hausratversicherung ersetzt im Wesentlichen Schäden durch Einbruch-Diebstahl, Feuer und Leitungswasser. Daneben tritt sie bei Raub, räuberischer Erpressung, Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden ein. Fahrräder sind wegen der inflationären Diebstahlsentwicklung mittlerweile für die Versicherer ein rotes Tuch. Daher können sie im Regelfall lediglich gegen einen Beitragszuschlag und vielfach nur begrenzt mitversichert werden.
Schlicht und einfach alles, was sich in der Wohnung befindet, also z. B. Möbel, Haushaltsgeräte, Teppiche und Gardinen. Aber auch Bücher, Schallplatten, Fernseher, Computer, Geschirr und Kleidungsstücke.
Eingeschlossen sind ebenfalls Wertsachen, wobei die Entschädigung im Regelfall auf insgesamt 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme Ihres Hausrats begrenzt ist. Sprechen Sie uns daher bitte an, wenn Sie in größerem Maße Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Gold und Platin besitzen, denn die Entschädigungsgrenzen können gegen einen Beitragszuschlag erhöht werden.
Darüber hinaus werden Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Silber als Wertsachen angesehen. Das gilt auch für sonstige Sachen, die älter als 100 Jahre sind (Antiquitäten), wobei Möbelstücke von dieser Regelung ausgenommen sind. Zusätzlich ist Bargeld unverschlossen mit 2.000 € versichert. Für Sparbücher und sonstige Wertpapiere gilt meist ebenfalls die Höchstgrenze von 2.000 € (Tip: Sichern Sie Ihr Sparbuch durch ein Codewort).
Zunächst einmal grundsätzlich in allen Räumen Ihrer Wohnung. Dazu gehören auch von Ihnen allein genutzte Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück, wie z.B. Garagen und Geräteschuppen.
Nicht versichert sind aber Räume, die zu rein gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzt werden. Hierfür müssen Sie eine Gewerbeversicherung abschließen. Für zur Wohnung gehörende Garagen besteht übrigens auch dann Versicherungsschutz, wenn sie sich nicht auf demselben Grundstück befinden.
Sollten sich Hausratgegenstände bis zu 3 Monaten vorübergehend (z.B. bei Urlaub, Reinigung etc.) nicht in der Wohnung befinden, sind sie weltweit bis zu 10 Prozent (höchstens 20.000 €) versichert.
Grundsätzlich schützt die Hausratversicherung die gesamte Wohnung. Daher ist der Hausrat sämtlicher Bewohner zu erfassen. Sollte in einer Wohngemeinschaft ein Mitbewohner keine Versicherung wünschen, muß dieses - sofern der Versicherer mitspielt - definitiv im Vertrag vereinbart werden.
Wie vermeiden Sie eine Unterversicherung? Unterversicherung bedeutet, daß der Versicherer nur einen Teil des Schadens ersetzt, weil Sie nicht alle Hausratgegenstände bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt haben. Dieses ist unglaublich ärgerlich, da der Verlust in keinem Verhältnis zur Prämienersparnis liegt. Unser Tip daher: Erfassen Sie jeden Hausratgegenstand bei der Summenermittlung und beachten Sie selbst die geschenkte und nie benutzte Häkeldecke von Tante Else und vergessen Sie auch nicht Goldfisch Egon.
Setzen Sie für alle Gegenstände den Neuwert an. Das ist der Wert, den Sie aufwenden müssen, um einen Gegenstand beispielsweise nach einem Brand wieder neu zu kaufen. Sofern Sie eine Hilfe bei der Summenermittlung wünschen, können Sie bei uns einen Summenermittlungsbogen anfordern. Wichtig: Für die richtige Summenermittlung sind Sie verantwortlich. Wir können Ihnen dabei leider nicht helfen.
Die Versicherer bieten einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an, wenn Sie pro Quadratmeter Wohnfläche in der Regel eine Versicherungssumme von 700 € berücksichtigen. Aber Vorsicht: Wenn Sie z.B. eine 50-qm Wohnung mit 30.000 € versichern (also 600 € pro qm), Sie in Ihrer Wohnung aber insgesamt 50.000 € an Werten haben, ersetzt Ihnen der Versicherer trotzdem bei einem Totalschaden nur die versicherten 30.000 € und Ihnen fehlen hinterher 20.000 €. Ermitteln Sie daher unbedingt den genauen Wert Ihres Hausrats. Die exakte Ermittlung der Versicherungssumme bei Abschluß der Versicherung ist das eine. Da die Hausratversicherung - wie schon gesagt - eine Neuwertversicherung ist und Sie naturgemäß regelmäßig neue Hausratgegenstände anschaffen, sollten Sie andererseits in jedem Jahr die Richtigkeit der Versicherungssumme überprüfen, damit in der Zukunft keine Unterversicherung eintritt.
Um die normalen Preissteigerungen müssen Sie sich nicht kümmern: In Ihrem Vertrag ist eine Vereinbarung aufgenommen, die besagt, daß die Versicherungssumme mit Beginn jedes neuen Versicherungsjahres gemäß einem Index des Statistischen Bundesamtes angepaßt wird. Aber Achtung: Wie wir im vorherigen Absatz beschrieben haben, müssen Sie die Versicherungssumme jeweils zusätzlich überprüfen, wenn Sie sich neue Sachen anschaffen.
Nicht alles deckt die Hausratversicherung. Beispielsweise sind Überspannungsschäden nicht zwangsläufig versichert. Auch kümmert sich der Versicherer nicht um Schäden durch einfachen Diebstahl (z.B. bei unverschlossener Tür) und um Wasserschäden, die durch Niederschläge oder durch Grund- und Hochwasser entstehen. Schäden durch Kriegsereignisse, Erdbeben und Kernenergie sind ebenfalls ausgeschlossen, wie auch Schäden, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Was zunächst ausgeschlossen ist, kann (wie so oft bei Versicherern) gegen eine zusätzliche Prämie wieder eingeschlossen werden, wie z.B.: - Überspannungsschäden durch Blitz
- Wasser aus Aquarien, Wasserbetten oder Ähnlichem
- Diebstahl von Hausrat aus verschlossenem KFZ
- Einfacher Fahrraddiebstahl (siehe hierzu separate Info)
- Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen)
Die Versicherer bieten hierzu unterschiedliche Konzepte (vom Grundschutz mit einer Selbstbetei-ligung bis hin zu sogenannten „Luxustarifen“ mit den o.a. Einschlüssen) oder den Einschluß einzelner Risiken gegen eine Zusatzprämie.
Sie können zusätzlich eine Haushaltsglasversicherung für alle Flachgläser abschließen (nicht versichert ist Geschirr und ähnliches).
Die Prämie richtet sich entweder nach der Gesamtfläche der Gebäudeverglasung oder der Wohnfläche. Ein wichtiger Hinweis zum Schluß... Glauben Sie uns, es gibt nichts Ärgerlicheres als einen Einbruch. Der Versicherer wird hoffentlich Ihre finanziellen Verluste ersetzen, aber bei den immateriellen Verlusten und mit dem furchtbaren Ärger kann er Ihnen nicht helfen. Daher unser Rat: Sichern Sie Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus so gut wie Sie es können. Obligatorisch verlangen die Versicherer ohnehin ein Zylindersicherheitsschloß an der Außentür der Wohnung (beachten Sie zu den Mindestsicherungen unbedingt die Hinweise auf dem Antrag). Denken Sie aber auch darüber nach, eventuell ein Stangenschloß anbringen zu lassen. Die Fenster - soweit sie von außen erreichbar sind - sollten über abschließbare Fenstergriffe verfügen. Lassen Sie sich ggf. von einer Kriminaltechnischen Beratungsstelle beraten, die in allen größeren Orten zu finden ist. Diese Beratungen sind kostenlos.
Möchten Sie mehr wissen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. 
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