Glossar

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Begriff Definition
Abdingung

Will der Arzt einem Privatpatienten ausnahmsweise eine höhere Gebühr berechnen, als die Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsehen, kann er durch Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen eine von der GOÄ abweichende Höhe der Vergütung festlegen (Abdingung). Diese Absprache muß vor der Behandlung schriftlich getroffen werden und darf keine anderen Erklärungen enthalten. Der Arzt hat dem Patienten einen Abdruck dieser Vereinbarung auszuhändigen. Zur Wirksamkeit dieser Vereinbarung müssen allgemeine Rechtsgrundsätze einschließlich des AGB-Gesetzes berücksichtigt werden. Dazu gehört auch eine angemessene Höhe der Vergütung.

Abschlusskosten

Auch Erwerbskosten genannt; Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Sie entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages (Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins).

Abschlusskostenquote

Abschlusskosten der Lebensversicherung in Promille des eingelösten Neugeschäfts.

Aktuar

Nach dem neuen Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer und Private Krankenversicherer (Vollversicherung) einen "verantwortlichen Aktuar" benennen, der auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu achten hat. Ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung werden vorausgesetzt.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist ein Bestandteil der Rentenformel (> Rentenanpassungsformel). Mit dem aktuellen Rentenwert werden Rentenanwartschaften (> Anwartschaften) in Euro-Monatsrenten umgerechnet. Wer ein Jahr durchschnittlich verdient und auf dieser Basis Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, erhält eine Altersrente in Höhe des aktuellen Rentenwerts. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich mit Hilfe der so genannten Rentenanpassungsformel angepasst. Die Anpassungen orientieren sich an der Lohnentwicklung. Solange noch unterschiedliche Einkommensverhältnisse im Westen und Osten der Bundesrepublik Deutschland herrschen, gilt für die neuen Bundesländer ein eigener aktueller Rentenwert, der aktuelle Rentenwert (OST).

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB

Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und bedürfen nicht der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (BaFin).

Allgemeines Geschäft

Nicht-versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen, vor allem Abschreibungen auf Betriebseinrichtungen, Aufwendungen für Altersversorgung, Steuern sowie Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen (ohne technischen Zins).

Alterseinkünftegesetz

Mit diesem, am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Reformpaket hat der Gesetzgeber einen Meilenstein in der Alterssicherungspolitik gesetzt. Er hat ein weiteres Mal in die gesetzliche Rentenversicherung eingegriffen und vor allem die Besteuerung der Alterseinkommen neu geregelt. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen für die private und die betriebliche Altersvorsorge deutlich verbessert. Mit dem Alterseinkünftegesetz greifen nunmehr Steuerreform und Rentenreform ineinander. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung und die steuerliche Gleichbehandlung aller Alterseinkünfte. Mit dem Leitmotiv „Altersvorsorge ist Rente“ fördert der Staat vor allem solche privaten Vorsorgeformen, die eine lebenslange Rente bieten. Diese Freiräume sollen dem Bürger helfen, Verantwortung für seine individuelle Lebensplanung und für ein sicheres Einkommen im Alter zu übernehmen.

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